Erklärung des BHV zum BHV-Hundeführerschein

Der BHV-Hundeführerschein wurde entwickelt, um dem Halter die Möglichkeit zur Dokumentation zu geben, dass er seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und weder andere Menschen noch Hunde gefährdet.
In der Führerscheinprüfung müssen die Hundehalter dies in typischen Alltagssituationen unter Beweis stellen und außerdem Fragen über gesetzliche Regelungen, Lernverhalten und Kommunikation von Hunden, Verhalten des Besitzers in der Öffentlichkeit sowie Gesundheit und Aufzucht von Hunden beantworten.

Der Berufsverband hat den Hundeführerschein in Zusammenarbeit mit führenden deutschen Tier-Verhaltenstherapeuten entwickelt.

Die Bundestierärztekammer empfiehlt den Tierärztekammern der Bundesländer den BHV-Hundeführerschein zum Nachweis der Sachkunde. Auch die Expertenkommission „Der gefährliche Hund“ der tierärztlichen Gesellschaft für Tier-Verhaltenstherapie empfiehlt den BHV-Hundeführerschein als Sachkundenachweis. Der Arbeitskreis „Sachkunde-Hundehaltung“, in dem u. A. Organisationen wie Bundesverband praktischer Tierärzte (BPT), Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V. und Deutscher Jagdschutz-Verband (DJV) e.V. vertreten sind, stuft den BHV-Hundeführerschein als empfehlenswert ein.

Die Prüfung für den BHV-Hundeführerschein dauert etwa zweieinhalb Stunden. Im praktischen Teil beobachten die Prüfer Hund und Halter in typischen Alltagssituationen - im Café, wenn der Hund unterm Tisch liegt und der Kellner kommt, beim Bummel in der Fußgängerzone und beim Spaziergang ohne Leine im Park. „Der Hund darf seine Umwelt weder gefährden noch belästigen“, betont BHV-Vorsitzender Rainer Schröder. Im TheorieTeil müssen die Hundebesitzer 40 Fragen zu Hundeverhalten und -erziehung beantworten.

Auch die Besitzer schwieriger, unsicherer Hunde können den Führerschein bestehen, unterstreicht Schröder: „Bedingung ist, dass der Hundehalter durch weitsichtiges Handeln das Verhalten seines Hundes sicher kontrolliert.“

Zur Zeit gibt es in Deutschland 25 Tierärzte, Tierverhaltenstherapeuten und Hundeausbilder, die das Fachwissen und die Erfahrung haben, den BHV-Hundeführerschein abzunehmen.

Der Hundeführerschein wird in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg als Sachkundenachweis anerkannt und liegt anderen Bundesländern zur Prüfung vor.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate
  • Der Hund muss gechipt, geimpft und haftpflichtversichert sein

Benutzt werden dürfen:

  • Halsband (kein Endloswürger oder Stachelhalsband)
  • Brustgeschirr
  • Halti
  • Leine (keine Flexileinen)
  • Leckerchen
  • Spielzeug
  • streicheln und Lob auch während der Prüfung
  • Erlaubt sind Sicht- und/oder Hörzeichen, (bestimmte Signale sind nicht gefordert)

Ablauf:

1. Theoretische Prüfung:

Aus insgesamt 171 Fragen werden 40 Fragen geprüft, die alle Themenbereiche abdecken (Hund und Recht, der Hund in der Öffentlichkeit, Haltung, Pflege und Gesundheit, Mensch und Hund – eine Beziehungskiste, Lernverhalten beim Hund, Welpenkauf und Aufzucht, Verhalten, Kommunikation, Aggression und Angst, Entwicklungsgeschichte des Hundes).

Davon müssen mind. 80 % der möglichen Punktzahl erreicht werden.

Die Fragen werden mit Multiplichoice abgefragt.

2. Praktische Prüfung:

Es gibt drei Teile:

  • der erste Teil in einer ruhigen Umgebung mit relativ wenig Ablenkung
  • der zweite Teil in einer öffentlichen Grünanlage, Hundeauslaufgebiet o. ä. mit dem Charakter eines Spazierganges.
  • im dritten Teil wird der innerstädtische Bereich in einer belebten Umgebung in Form eines Stadtbummels geprüft.

Teil 1 und 2 jeweils an der Leine und im Freilauf, Teil 3 nur an der Leine.

Gesamtdauer der praktischen Prüfung: ca. 3,5 h

Prüfungs-Kosten: 85 Euro

Buch/Unterlagen: Der Hundeführerschein, Ulmer Verlag, Kosten: 9,90 €

Teil 1:

  • Kontrolliertes Aussteigen aus dem Auto
  • Gehen an lockerer Leine
  • Sitz, Platz und Steh
  • Bleib (ohne Leine) gebunden an einen Positionsbefehl (2 – 3 min.)
  • Korrekturwort
  • Kommen auf Ruf
  • Praktischer Umgang mit dem Hund (Kontrolle von Ohren, Zähnen und Pfoten, Anlegen eines Maulkorbes oder einer Maulschlaufe, Wegnehmen eines Spielzeuges oder Futter, Anfassen durch eine fremde Person).

Teil 2:

  • Kommandos siehe Teil 1 ohne Aussteigen aus dem Auto
  • Begegnung mit einem fremden Hund
  • Begegnung mit Personen, die ein ungewöhnliches Aussehen haben
  • Begegnung mit Personen, die in schneller Fortbewegung sind (Jogger, Radler)
  • Hindurchgehen durch eine Menschengruppe
  • eine fremde Person versucht freundlich/aufdringlich Kontakt mit dem Hund aufzunehmen
  • eine fremde Person begrüßt den Hundehalter mit Handschlag
  • ein anderer Hundehalter beginnt mit seinem Hund ein Gespräch

Teil 3:

  • Kommandos siehe Teil 1 ohne Bleib-Übung und Abrufen
  • Fahrstuhlfahren mit fremden Personen
  • Begegnung mit einer fremden Person auf einem engen Weg
  • Aufsuchen eines Cafes/Restaurants mit kurzem Platznehmen am Tisch
  • Aufsuchen eines Geschäfts
  • Fahren mit Bus oder Bahn
  • Entlanggehen an einer stark befahrenen Straße
  • Halter und Hund werden von einem Passanten geschnitten

Beurteilt wird in allen Situationen das Verhalten Hund – Mensch und das Zusammenspiel des Teams. Der Halter sollte seinen freilaufenden Hund in Begegnungssituationen angemessen unter Kontrolle halten, um eine Belästigung oder Gefährdung ausschließen zu können.
In Teil 2 und 3 soll der Halter die geforderten Signale selbständig und situationsgerecht von seinem Hund verlangen.

Nicht bestanden ist die Prüfung, wenn:

  • der Hund den Halter, Prüfer oder andere Menschen angreift
  • während der gesamten Prüfung 2 der Gehorsamsübungen überhaupt nicht oder nur mangelhaft durchführt (ständige Wiederholung und/oder ständige Einwirkung des Hundeführers nötig)
  • der Hund sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt
  • der Hund Menschen wiederholt massiv belästigt und/ oder bedroht oder angreift
  • der Halter sich unangemessen seinem Hund, anderen Menschen oder anderen Hunden gegenüber verhält
  • der Halter seinen Hund nicht unter Kontrolle hat

 

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